Führerscheinklassen

Führer-
schein-
klassen

Hier hast du einen Überblick über alle Führerscheinklassen, welche wir ausbilden.

Moped (AM)



C-C95 (LKW)



Motorrad (A)



CE
(LKW Anhänger)



Auto (B)



F (Traktor)



F (Traktor)



F (Traktor)



F (Traktor)



Moped AM

Ausbildungsbeginn:
2 Monate vor dem 15. Geburtstag und einer Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Moped mit 16 Jahren nicht notwendig)

Ausbildung:
• 6 Unterrichtseinheiten
• Theorieprüfung (Multiplechoice-Test)
• Praxisausbildung am Übungsplatz (6 Unterrichtseinheiten)
• Praxisausbildung am öffentlichen Straßenverkehr (2 Unterrichtseinheiten)

Die Ausstellung des vorläufigen Mopedführerschein erfolgt von der Fahrschule, nach einzahlen der Gebühren kommt die Führerscheinkarte per Post.

Bei einer Ausbildung eines vierrädriges Leichtkraftfahrzeug müssen 6 praktische Unterrichtseinheiten absolviert werden.

Mit einem Mopedführerschein mit der erweiterten Berechtigung dürfen dann vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht bis zu 350 kg, einer Motorleistung bis zu 4 kW und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 45 km/h gelenkt werden.

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde
• Meldezettel
• 1 Eu-Passbild
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

A1-A2-A

Motorrad bis 125ccm (11kW) oder dreirädriges Kraftfahrzeug (15kW)

Ausbildungsbeginn:
mit 15 ½ Jahren

Ausbildung:
• 28 Unterrichtseinheiten Grundmodul (Grundmodul entfällt bei „B“)
• 8 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 16. Jahren

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 16. Geburtstag.

Erweiterung auf A2 (2 Jahre Führerscheinbesitz) entweder 7 Praxiseinheiten oder eine praktische Prüfung

A2 (Motorrad bis 35kW)
Ausbildungsbeginn:
mit 17 ½ Jahren
Ausbildung:
• 8 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 18. Jahre

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 18. Geburtstag.

Erweiterung auf A (2 Jahre Führerscheinbesitz) entweder 7 Praxiseinheiten oder eine praktische Prüfung

A (Motorrad uneingeschränkt)
Ausbildungsbeginn:
mit 23 ½ Jahren

Ausbildung:
• 8 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 24. Jahren

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 24. Geburtstag

!!!Eine Mehrphasenausbildung ist für die Klasse „A1“, „A2“, „A“ einmalig zu absolvieren!!!

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

B-L17-E´B

B (PKW)
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Lenkerplatz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.

Ausbildungsbeginn:
mit 17 ½ Jahren

Ausbildung:
• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung (Grundmodul & Fachmodul)
• Praxis Ausbildung (2 Möglichkeiten)

Variante 1 :  Vollausbildung
• 18 Fahrlektionen in der Fahrschule
• Praxisprüfung ab 18 Jahre

Variante 2 :  duale Ausbildung
• 6 Fahrlektionen in der Fahrschule
• 1000 km Übungsfahrten mit „L“-Tafel
• 1 Fahrlektion Beobachtungsfahrt mit Privat PKW
• 5 Fahrlektionen in der Fahrschule
• Praxisprüfung ab 18 Jahren

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 EU- Passbilder
• Erste Hilfe Kurs (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

Zusätzlich ist eine Mehrphasenausbildung nötig:
 1. Perfektionsfahrt
   zwischen 2-4 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung (Fahrschule)
• Fahrsicherheitstraining
   zwischen 3-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung (ÖAMTC; ARBÖ)
• 2. Perfektionsfahrt
   zwischen 6-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung (Fahrschule)

 

L17 (vorgezogene Lenkerberechtigung)
Ausbildungsbeginn:

15 ½ Jahren

Ausbildung:
• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung (könnte nach dem Theoriekurs absolviert werden)

 ! Achtung! die Theorieprüfung ist nur 18 Monate gültig

• 12 Praxiseinheiten
• Schulung der Begleitpersonen

Nach dem Ausbildungsschluss beginnt man mit den ersten 1000km. Insgesamt müssen 3000km protokolliert und von der Fahrschule mit Beobachtungsfahrten kontrolliert werden.

Danach erfolgt die Praxisprüfung (mit 17 Jahren und abgeschlossenen 3000km).

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 17. Geburtstag.

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

Zusätzlich ist eine Mehrphasenausbildung nötig:
• Fahrsicherheitstraining zwischen 3-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung
• 2. Perfektionsfahrt zwischen 6-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechgigung

 

E zu B (schwerer Anhänger)
Ausbildungsbeginn:
17 ½ Jahren

Ausbildung:
• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxisprüfung (ab 18 Jahren wenn die „B“ positiv)

bei Erweiterung:
• wenn „F“ oder „C“ vorhanden, muss man nur eine praktische Prüfung absolvieren
• wenn „B“ vorhanden, muss man eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren

Code 96
das Fahren mit einem Anhänger bis zu 4250kg HZG

Voraussetzung hierfür ist eine 7 stündige Schulung ohne Prüfung!

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

C-C95

C (LKW)
C1 bis 7,5t HZG
C (je nach Achsanzahl bis 32t HZG)

Ausbildungsbeginn:
17 ½ Jahren

Ausbildung:
• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxiseinheiten
• Praxisprüfung (wenn „B“ vorhanden)

Die Klasse „C1“ und „C“ ist nur 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Zeit muss man sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

C95 (Berufskraftfahrer)
Ausbildungsbeginn:
18 Jahren

Ausbildung:
• Praxisprüfung (45 minütige Prüfung)
• Theorieprüfung (4,5 Std. Prüfung in der Landesregierung)

Die Klasse „C95 ist nur 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Zeit muss man eine Weiterbildung mit 5 Modulen absolvieren.

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 18. Geburtstag.

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

CE

C E (LKW mit Anhänger)
Ausbildungsbeginn:
17 ½ Jahren

Ausbildung:
• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxisprüfung (wenn „C“ vorhanden)

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 18. Geburtstag.

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis

F (Traktor)

Traktor (Zugmaschine & selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
nationaler Führerschein

Ausbildungsbeginn:
15 ½ Jahren

Ausbildung:
• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• 4 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit dem 16. Geburtstag.

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde Kopie
• Meldezettel Kopie
• 2 Passbilder/EU
• Erste Hilfe Kurs Bestätigung (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden) Kopie
• ärztliches Gutachten Original
• Kopie Reisepass oder Personalausweis